picture

Die anwaltlichen Gebühren

Vielen Menschen bereitet die Unkenntnis über die Höhe der anwaltlichen Gebühren Unbehagen, sei es ob sie sich deswegen verunsichert fühlen überhaupt einen Rechtsanwalt aufzusuchen, oder sei es weil sie sich nicht trauen ihre Angelegenheiten ausführlich zu besprechen in Erwartung etwaiger überzogener Forderungen. Dies kann dann dazu führen, dass eine nötige anwaltliche Beratung / Vertretung gar nicht erst stattfindet oder aber nicht erfolgreich möglich ist, weil der Mandant vielleicht eine vermeintliche Gebührenwillkür durch eine Gerichtsverhandlung fürchtet.

Dabei kann der Anwalt keineswegs seine Gebühren nach seinem Gutdünken festzulegen. Grundlage einer Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, die nicht unter den RVG-Sätzen liegen darf. Eine Ausnahme von diesem Verbot stellen außergerichtliche Angelegenheiten dar sowie Angelegenheiten besonders bedürftiger Mandanten. Möglich sind von daher Regelungen die einen bestimmten Stundensatz vorsehen oder ein festes Honorar für die Erledigung einer bestimmten Angelegenheit.

Oft muß der Mandant die Gebühren des eigenen Anwalts überhaupt nicht tragen. Dies ist zumeist der Fall, wenn eine Angelegenheit gerichtlich gewonnen wurde; dann trägt die Gegenseite die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten beider Parteien.

Die Rechtsschutzversicherung

Sollte ein Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese in vielen Fällen sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten. Hierfür muß allerdings das jeweilige Problem auch im Versicherungsumfang enthalten sein. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, ob es eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung gibt, diese rechnet der Anwalt direkt bei seinem Mandanten ab.

Finanzielle Notlage?

Wenn sich ein Mandant in einer finanziell schlechten oder gar bedürftigen Situation befindet, so hat er womöglich, d.h. je nach Art und Umfang der Finanzsituation, die Möglichkeit außergerichtliche Beratungshilfe oder gerichtliche Prozeßkostenhilfe in Anspruch zu nehmen.